Inkrafttreten des neuen Tourismusgesetzes am 1. Juni 2021
March 25, 2021
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Am 1. Juni 2021 tritt das neue Tourismusgesetz in Kraft. Es ersetzt alle bestehenden Tourismusgesetze in Arosa und gilt damit für alle Ortschaften in der Grossgemeinde und bringt einige Neuerungen mit sich.
Eine der wichtigsten Neuerungen:
Es wird nicht mehr der übernachtende Gast besteuert, sondern als Grundlage gilt die Kapazität. Der Einzug der neuen Beherbergungsabgabe erfolgt über die Gemeinde und nicht mehr wie bei der alten Sport- und Gästetaxe über Arosa Tourismus. Dies gilt für die Vermieter von Ferienwohnungen ebenso wie für Hotels und Pensionen.
Wer eine Wohnung während mehr als 28 Tagen im Jahr vermietet, muss dafür ebenfalls eine Beherbergungsabgabe bezahlen. Diese setzt sich zusammen aus der Grundgebühr in Höhe von CHF 400 (je Wohnung) plus einer variablen Gebühr von CHF 22 pro Quadratmeter Nettowohnfläche. Für die Eigennutzung resp. eine Vermietung von weniger als 28 Tagen werden eine Gebühr von CHF 8 pro Quadratmeter und eine Grundgebühr von CHF 400 erhoben.
Zusätzlich zu der Beherbergungsabgabe wird wie bisher eine Tourismusförderungsabgabe erhoben. Aber auch hier gibt es einen Unterschied:
Berechnungsgrundlage sind nicht mehr die Logiernächte, sondern diese setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von CHF 200 sowie einer variablen Gebühr, bei der wiederum die Kapazität die Grundlage ist. So bezahlen die Beherberger CHF 3.50 pro Quadratmeter Nettowohnfläche.
Für eine 3 ½ - Zimmer Ferienwohnung von 100 m2 in Eigennutzung resp. Vermietung von weniger als 28 Tagen werden neu CHF 1'200 (Grundgebühr CHF 400 plus 100 m2 à CHF 8) Gebühren erhoben. Bis anhin wurden für eine 3 ½ - Zimmer Ferienwohnung pauschal CHF 931.20, unabhängig von der Grösse erhoben.
Auf den Webseiten der Gemeinde Arosa und von Arosa Tourismus sind die wichtigsten Dokumente verfügbar und Fragen zum neuen Gesetz und Reglement erörtert:
www.arosalenzerheide.swiss/de/Region/Arosa/Inside/Gaestetaxen-FAQ
Fragebogen bezüglich Erhebung der Beherbergungsabgaben:
www.arosalenzerheide.swiss/taxen
Tourismusgesetz 2021
Reglement zum Tourismusgesetz 2021