Neue Zweitwohnungen in Tschiertschen-Praden
April 1, 2025
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Durch die Eingemeindung von Tschiertschen-Praden in die Stadt Chur fällt der Zweiwohnungsanteil unter 20 Prozent und somit können wieder neue Zweitwohnungen erstellt werden. Drei weitere Gemeinden fallen nicht mehr unter das Zweitwohnungsgesetz (ZWG):
- Monteceneri (TI)
- Göschenen (UR)
- Seehof (BE)
- Tschiertschen-Praden (GR)
Gesamthaft dürfen in 337 Gemeinden keine neuen Zweitwohnungen erstellt werden, damit ist die Zahl der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent leicht gestiegen. Neu hinzugekommen sind die Gemeinden:
- Reichenbach im Kandertal (BE)
- Basse-Allaine (JU)
- Heiligenschwendi (BE)
- Langenbruck (BL)
- Mauraz (VD)
- Rebévelier (BE)
- Scharans (GR)
Diese Gemeinden unterliegen neu dem Zweitwohnungsgesetz (ZWG), neue Zweitwohnungen dürfen nur noch in Ausnahmefällen gebaut werden, beispielsweise, wenn sie bewirtschaftet werden.