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    Zweitwohnungen: Gesetz für dringlich erklären
    February 10, 2015  |  Article Hits:2328
    Die Raumplanungskommission des Nationalrates folgt wie bereits an ihrer letzten Sitzung der Linie des Ständerates. Sie ändert die Vorlage allerdings in zwei Punkten: Erstens sollen altrechtliche Wohnungen um maximal 30 Prozent erweitert werden können – aber ohne Flächenbegrenzung –, und zweitens sei das Gesetz für dringlich zu erklären.

    Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat ihre Beratung abgeschlossen und den Entwurf für ein Zweitwohnungsgesetz mit 16 zu 9 Stimmen angenommen. Sie folgte im Wesentlichen den Beschlüssen des Ständerates, insbesondere was die Bewilligung neuer Wohnungen in geschützten Bauten anbelangt (Art. 10). So soll diese Bestimmung auf die erhaltenswerten Bauten ausgeweitet werden. In den Augen einer starken Minderheit geht diese Änderung jedoch zu weit und respektiert nicht den vom Volk angenommenen Verfassungsartikel.
    In Bezug auf die Möglichkeit, altrechtliche Wohnungen, d. h. Wohnungen, die vor dem 11. März 2012 gebaut wurden, zu erweitern (Art. 12 Abs. 2bis), ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, die Gesetzesauflagen müssten an die Bedürfnisse der Bevölkerung von heute angepasst werden. Deshalb hat sie beschlossen, die Erweiterung der Hauptnutzfläche nicht mehr auf 30 Quadratmeter zu beschränken. Ihrer Meinung nach reicht es aus, gesetzlich zu verankern, dass diese Wohnungen um maximal 30 Prozent der Hauptnutzfläche erweitert werden dürfen. Auch hier spricht sich eine Minderheit gegen diese Änderung der Version des Ständerates aus.
    Ferner beantragt die Kommission, das Gesetz für dringlich zu erklären, damit es unmittelbar nach der Verabschiedung durch die eidgenössischen Räte in Kraft treten kann. So lässt sich die derzeitige rechtliche Unsicherheit beenden, die in der Praxis zu einem Baustopp geführt hat. Eine Minderheit ist gegen eine solche Dringlichkeitserklärung und betont, dass die Situation noch unklarer wäre, sollte das Gesetz bei einem allfälligen Referendum in der Volksabstimmung abgelehnt werden.
    Verschiedene Minderheiten sprechen sich gegen die Bestimmungen aus, wonach in Gemeinden, die bereits einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aufweisen, weitere solche Wohnungen gebaut oder bestehende erweitert werden dürfen. Sie wollen insbesondere nicht, dass Wohnungen, die vor der Annahme der Volksinitiative gebaut wurden, uneingeschränkt zu Zweitwohnungen umgenutzt werden dürfen.
    Die Kommission beantragt mit 20 zu 2 Stimmen und 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Freysinger (Notfall- und Beherbergungsreserven) keine Folge zu geben.