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    Der Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum
    June 24, 2015  |  Article Hits:1619
    Mit der Äufnung eines Erneuerungsfonds werden die Mittel für künftige Sanierungen an den gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft bereitgestellt. Der Stockwerkeigentümer ist zur Bezahlung der von der Eigentümerversammlung festgelegten Einlagen verpflichtet. Bei Gebäuden erfolgt die Bemessung der gesamthaften Fondseinlage meist aufgrund des Versicherungswertes. Üblich sind zwischen 0.2 und 1 % pro Jahr, bis eine Reserve von 5 bis 10 % verfügbar ist.

    Worauf beim Kauf einer Liegenschaft zu achten ist:
    • Wie hoch sind die zu zahlenden Beiträge in den Erneuerungsfonds für das betreffende Stockwerkeigentum?
    • Wie hoch ist der Erneuerungsbedarf für die gesamte Liegenschaft? Reicht der Fonds zur Deckung der zukünftigen Kosten aus? Falls er nicht ausreichend geäufnet ist, kann dies für den neuen Käufer überraschende Ausgaben bedeuten.
    • Der Käufer sollte sich über die in der Vergangenheit getätigten Erneuerungsinvestitionen, die Höhe des Fonds und die noch zu erwartende Lebensdauer der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile informieren.
    • Hat der Verkäufer die Einzahlung in den Erneuerungsfonds geleistet? Stehen noch weitere Einlagen anderer Eigentümer aus?